Rotes stilisiertes Schlüssel-Symbol links neben dem Text 'Freie Hansestadt Bremen' auf weißem Hintergrund

Gemeinsame Presseerklärung der Kulturministeri:nnen und Kultursenator:innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland:

27.03.2026

Am Rande der heutigen Sitzung (27. März 2026) der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen und -minister sowie die Kultursenatorinnen und -senatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Ministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.

Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.

Die Kulturministerinnen und -minister sowie die Kultursenatorinnen und -senatoren der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.

Bürgermeister und Kultursenator Dr. Andreas Bovenschulte: „Wir leben in einem Rechtsstaat, und es ist ein schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und Zensur. Der Schutz der Kunstfreiheit ist ein verfassungsrechtliches hohes Gut, welches es entschieden zu schützen gilt. Es ist mir wichtig, dies auf übergreifender Länderebene erneut zu bekräftigen.“

Zum Beschluss der Kultur-MK vom 13. März 2019