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Zur Geschichte

 

In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre gründeten sich überall in den alten Bundesländern Landesmusikräte, die sich am Vorbild des Deutschen Musikrates orientierten. Es erstaunt uns, dass diese Entwicklung erst 25 Jahre nach der Gründung des Bundesdachverbandes erfolgte, denn heute würde man sicherlich in umgekehrter Reihenfolge verfahren.

Damals jedoch, 1953, stand der Wunsch im Vordergrund, durch die Einrichtung des Deutschen Musikrates, die musikalischen Stimmen der Bundesrepublik auch in internationalen Gremien wieder hören zu lassen. Mit der Aufnahme des Deutschen im Internationalen Musikrat und somit in der UNESCO erzielte man Anerkennung und Mitwirkung in der Kulturarbeit einer UNO-Organisation, was für die junge Bundesrepublik von großer Bedeutung war. Dem föderalen Prinzip mit seiner bei den Ländern angesiedelten Kulturhoheit folgend, hatten sich in den Nachkriegsjahren Verbände und Institutionen natürlich auch auf der Länderebene eingerichtet, und die Gründung der Landesmusikräte war dadurch ganz automatisch vorgegeben, ja, man muss sich wundern, dass dies nicht schon viel früher erfolgte. In Bremen waren es Klaus Bernbacher, Horst Menzel, Wolfgang Schäfer, Peter Schulze, Otto Thein, die als „Männer der ersten Stunde“ den Landesmusikrat gegründet und ihm auch viele Jahre vorgestanden haben.

 

Der Landesmusikrat wird durch den Senator für Kultur des Landes Bremen gefördert.

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