Beratungs- und Weiterbildungsangebote

Antragsunterlagen auf einem Tisch

Auf dieser Seite werden wir zukünftige Angebote im Bereich Beratung und Weiterbildung ankündigen. Sobald Veranstaltungen in Planung sind, finden Sie alle Informationen dazu hier.

Vergangene Veranstaltungen

Workshop: Antragstellung für die Projektförderung (Musik) – Fokus Projektbeschreibung

Ihr habt eine tolle Idee für ein musikalisches Projekt, wollt beim Senator für Kultur einen Antrag für Projektmittel (Stadt Bremen) stellen, seid euch aber nicht sicher, was es zu beachten gilt oder habt offene Fragen zu den Antragsmodalitäten? Dann kommt dieser Workshop für euch genau zur richtigen Zeit! Gabriele Nogalski, die Referatsleiterin Theater, Tanz und Musik beim Senator für Kultur gibt Interessierten aus der Bremer Musikszene einen Einblick in die Formalitäten der Projektmittelanträge, verrät, auf welche Details man bei der Beantragung achten sollte und erzählt, welche Fehler sich vermeiden lassen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf der Projektbeschreibung liegen: Wie gelingt es, den richtigen Einblick in die eigene Idee zu geben, was ist bei den verschiedenen Zielgruppen zu beachten, was sollte in der Beschreibung unbedingt enthalten sein. In einem ergänzenden Exkurs werden von Kulturmanagerin Claudia Beißwanger einige weitere Fördermöglichkeiten vorgestellt, die ihr für eure Projekte in den Blick nehmen könnt.
Im Workshop lassen sich Fragen stellen und Probleme schildern.

WORKSHOP: Antragstellung für die Projektförderung (Musik) beim Senator für Kultur – Fokus Projektbeschreibung
Termin: Mittwoch, 5. Juli 2023
Uhrzeit: 15:00-16:30 Uhr
ORT: Zoom (digitale Veranstaltung)
Referentin: Gabriele Nogalski (Referatsleiterin Theater, Tanz und Musik beim Senator für Kultur)
Anmeldung erforderlich: per E-Mail an info[at]landesmusikrat-bremen.de
Bitte Namen und Mailadresse angeben, an die wir die Einwahldaten versenden können. Der Zoom-Link wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung verschickt.
Der Workshop ist kostenfrei.

Ziel der Projektförderung beim Senator für Kultur ist die Ermöglichung besonderer künstlerischer oder kultureller Projekte in den verschiedenen Sparten. Institutionell geförderte Einrichtungen und Verbände sind in der Regel nicht antragsberechtigt. Das Verfahren für die Vergabe der Projektmittel für das Jahr 2024 ist formal noch nicht eröffnet – Anträge können aber schon jetzt gestellt werden. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im September 2023 sein. Anträge an den Senator für Kultur sollen vorzugsweise digital gestellt werden. Postalisch eingereichte Anträge werden aber auch akzeptiert. Weitere Informationen und aktuelle Formulare unter

Workshop: Projektmittelanträge richtig ausfüllen

Papiertiger, Amtsdeutsch und FAQs sind nicht so eure Sache? Ihr habt trotzdem eine tolle Idee für ein musikalisches Projekt, wollt beim Senator für Kultur einen Antrag für Projektmittel stellen, seid euch aber nicht sicher, was es zu beachten gilt oder habt offene Fragen zu den Antragsmodalitäten? Dann kommt dieser Workshop für euch genau zur richtigen Zeit!

Gabriele Nogalski, die Referatsleiterin Theater, Tanz und Musik beim Senator für Kultur gibt Interessierten aus der Bremer Musikszene einen Einblick in die Formalitäten der Projektmittelanträge, verrät, auf welche Details man bei der Beantragung achten sollte und erzählt, welche Fehler sich vermeiden lassen. Im Workshop können Fragen gestellt und Probleme geschildert werden.

Termin: 12. Juli 2022, 10:30-12:00 Uhr

Ort: Zoom

ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG:
Bis zum 8. Juli 2022 per E-Mail an info(at)landesmusikrat-bremen.de

Bitte Namen und Mailadresse angeben, an die wir die Einwahldaten versenden können. Der Zoom-Link wird spätestens einen Tag vor der Veranstaltung verschickt. Der Workshop ist kostenfrei.

Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei sollen besonders freie und nicht-institutionsgebundene professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen werden. Das Verfahren für die Vergabe der Projektmittel für das Jahr 2023 ist bereits eröffnet – Anträge können bis zum 30. September 2022 postalisch oder digital an den Senator für Kultur gestellt werden.
Weitere Informationen unter https://www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709#Projektmittel

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen zu diesem Workshop!

Informationsveranstaltung zum bundesweiten Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK

Der Landesmusikrat Bremen bietet gemeinsam mit dem Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) am

Freitag, 6. Mai 2022, 15:00 Uhr

eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung (via Zoom) zum bundesweiten Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK an. Das digitale Beratungsangebot richtet sich speziell an die Amateurmusikszene im Land Bremen und dient dazu, sich über das Förderprogramm zu informieren und Fragen rund um eine mögliche Antragstellung zu beantworten. Das Programm ist mit einem Fördervolumen von rund 5 Millionen Euro ausgestattet, Anträge für Projekte in diesem Jahr können noch bis zum 31. Juli 2022 gestellt werden.

Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK dient zur Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten. Auch die Bremer Amateurmusikszene kann von diesen Bundesmitteln profitieren – verpassen Sie die Gelegenheit nicht und lassen Sie sich am 6. Mai vom BMCO-Team informieren und beraten!

ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG:
Per E-Mail unter info(at)landesmusikrat-bremen.de bis zum 29. April 2022.
Bitte geben Sie Ihren Namen und eine Mailadresse an, an die wir die Einwahldaten versenden können. Den Zoom-Link erhalten Sie nach der Anmeldung. Wenn Sie einen speziellen Beratungsbedarf haben (konkrete Fragen und Themen), lassen Sie uns dies bitte mit der Anmeldung wissen.

Zum Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK:
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger. Es werden nur juristische Personen gefördert (auch kirchliche und öffentliche Träger), die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es muss ein pandemischer Bezug bestehen.
Interessierten ohne Status einer juristischen Person wird empfohlen, sich mit einem Amateurensemble zusammenzuschließen, das diesen Status besitzt. Letzteres kann als Antragsteller auftreten und das Projekt als Kooperationsvorhaben beantragen.
Durch die Projektförderung im Rahmen von NEUSTART AMATEURMUSIK konnten in der 1. Förderrunde 2021 bereits 2,1 Mio. € an 322 Amateurmusikensembles im gesamten Bundesgebiet weitergeleitet werden.  Die 2. Förderrunde läuft seit dem 20.01.2022. Anträge können fortlaufend voraussichtlich bis zum 31.07.2022 eingereicht werden. Insgesamt stehen in der 2. Förderrunde ca. 5 Mio. € Fördergelder zur Verfügung. Projekte können mit mindestens 2.000 € und maximal 10.000 € pro Projektantrag gefördert werden. Durch das höhere Fördervolumen in der zweiten Förderrunde sind die Chancen auf einen erfolgreichen Projektantrag gestiegen.

In Kürze:
Antragstellung: laufend möglich bis voraussichtlich 31. Juli 2022
Projektzeitraum: zwei Monate nach Antragstellung bis 31. Dezember 2022
Förderhöhe: 2.000–10.000 €
Fördervolumen: 10,88 Mio. €, davon 2022: ca. 5 Mio. €
Finanzierung: Festbetragsfinanzierung

Sie wollen sich weitergehend informieren?
Allgemeines zum Förderprogramm: https://bundesmusikverband.de/neustart/
Details zur Projektförderung: https://bundesmusikverband.de/neustart/projektfoerderung/
Details rund um die Antragsstellung (auch häufig gestellte Fragen): https://bundesmusikverband.de/neustart/antragstellung/

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Ihre Teilnahme am kostenlosen digitalen Beratungsangebot!