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Foto: Kristin Niemann

Positionspapier und Empfehlung des Deutschen Musikrates: Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker:innen in durch BKM geförderten Projekten und Einrichtungen 2025/2026

Selbstständige Musiker:innen sind professionelle Künstler:innen, deren hohe Qualifikation auf unterschiedlichsten Wegen erfolgt und deren Wirken maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland beiträgt. Ihre Ausbildung beginnt häufig schon in jungen Jahren und begleitet sie durch ihre Kindheit und Jugend über anspruchsvolle Studien – sei es an Musikhochschulen, in Ausbildungszusammenhängen, außerhalb des Hochschulsystems oder autodidaktisch – und den
kontinuierlichen Erwerb von Zusatzqualifikationen und Fähigkeiten bis ins Berufsleben. Ihr Einkommensniveau spiegelt häufig jedoch weder ihre Qualifikationen und individuellen
Fähigkeiten noch die gesellschaftliche Bedeutung und Qualität ihrer Arbeitsleistung wider. Im
Gegenteil: Zahlreichen Musiker:innen droht Altersarmut, da ihr Einkommen trotz durchgehender
Erwerbsbiografie häufig selbst für einen Grundrentenzuschlag zu gering ist. Auf lange Sicht
ergeben sich in diesem Zusammenhang unweigerlich hohe gesamtgesellschaftliche Folgekosten.

Der Deutsche Musikrat hat daher eine neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung für selbständige Musiker:innen veröffentlicht. Sie bezieht sich auf Projekte und Institutionen, die zu mindestens 50 % von der Beauftragten für Kultur und Medien gefördert werden. Die Empfehlung wurde mit Verbänden der freien Musiker:innen und der Musikwirtschaft erarbeitet und ist unter diesem Link nachzulesen.

Die bereits im letzten Herbst 2024 veröffentlichte Honoraruntergrenzen-Empfehlung des DMR für die Lehre in öffentlich geförderten Institutionen und Projekten ist hier zu finden.