Honoraruntergrenzen: Neue Empfehlung des Deutschen Musikrates

Detailaufnahme eines Schlaginstruments
Foto: Kristin Niemann

Positionspapier und Empfehlung des Deutschen Musikrates: Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker:innen in durch BKM geförderten Projekten und Einrichtungen 2025/2026

Selbstständige Musiker:innen sind professionelle Künstler:innen, deren hohe Qualifikation auf unterschiedlichsten Wegen erfolgt und deren Wirken maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland beiträgt. Ihre Ausbildung beginnt häufig schon in jungen Jahren und begleitet sie durch ihre Kindheit und Jugend über anspruchsvolle Studien – sei es an Musikhochschulen, in Ausbildungszusammenhängen, außerhalb des Hochschulsystems oder autodidaktisch – und den
kontinuierlichen Erwerb von Zusatzqualifikationen und Fähigkeiten bis ins Berufsleben. Ihr Einkommensniveau spiegelt häufig jedoch weder ihre Qualifikationen und individuellen
Fähigkeiten noch die gesellschaftliche Bedeutung und Qualität ihrer Arbeitsleistung wider. Im
Gegenteil: Zahlreichen Musiker:innen droht Altersarmut, da ihr Einkommen trotz durchgehender
Erwerbsbiografie häufig selbst für einen Grundrentenzuschlag zu gering ist. Auf lange Sicht
ergeben sich in diesem Zusammenhang unweigerlich hohe gesamtgesellschaftliche Folgekosten.

Der Deutsche Musikrat hat daher eine neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung für selbständige Musiker:innen veröffentlicht. Sie bezieht sich auf Projekte und Institutionen, die zu mindestens 50 % von der Beauftragten für Kultur und Medien gefördert werden. Die Empfehlung wurde mit Verbänden der freien Musiker:innen und der Musikwirtschaft erarbeitet und ist unter diesem Link nachzulesen.

Die bereits im letzten Herbst 2024 veröffentlichte Honoraruntergrenzen-Empfehlung des DMR für die Lehre in öffentlich geförderten Institutionen und Projekten ist hier zu finden.

Modernisierung Glocke: Öffentliche Info-Veranstaltung und Ausstellungseröffnung

Eine weiße Straßenbahn fährt am Konzerthaus Die Glocke vorbei
Foto: LMR Bremen

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, lädt in Kooperation mit dem Bürgermeister und Senator für Kultur, Andreas Bovenschulte, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, und der Glocke Veranstaltungs-GmbH zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 6. Februar um 18:00 Uhr in den Kleinen Saal der Glocke ein. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung vorab ist nicht nötig.

Präsentiert werden die Wettbewerbsarbeiten des Architekturwettbewerbes für die Ertüchtigung des Konzerthauses „Die Glocke“. Der Architekturwettbewerb endet am 5. Februar 2025. Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung werden die Wettbewerbsgrundlagen und die prämierten Entwürfe vorgestellt sowie die nächsten Planungsschritte erläutert. Vom 6. bis 28. Februar 2025 sind die Entwürfe aller Teilnehmenden im Foyer der Glocke von Montag bis Freitag, von 15:00 – 18:00 Uhr, ausgestellt. Am 8. und 9. Februar 2025 finden Sonderführungen für die interessierte Öffentlichkeit statt. Eine Anmeldung für die kostenfreie Teilnahme ist beim Ticket-Service in der Glocke vorzunehmen.

Programm:

Moderation
Oliver Rau, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Bremen für Marketing und Tourismus

Willkommen & Begrüßung
Bürgermeister und Senator für Kultur, Andreas Bovenschulte,
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt,
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal

Städtebauliche Einordnung
Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Vorstellung aller Wettbewerbsarbeiten
Wettbewerbsmanagement [phase.eins], Geschäftsführer, Benjamin Hossbach

Vorstellung der prämierten Wettbewerbsergebnisse
Vorstellung durch das Architekturbüro

Fragen und Anregungen aus dem Publikum

Vorstellung der nächsten Projektschritte
Dr.-Ing. Dirk Kühling, Abteilungsleiter Wirtschaft, Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Schlussworte und Ausstellung

Weitere Informationen zur Veranstaltung

Appell zur Situation der Glocke

Eine weiße Straßenbahn fährt am Konzerthaus Die Glocke vorbei
Foto: LMR Bremen

Appell zur Situation der Glocke – „Nach der Haltstelle ist vor der Haltestelle“

Nachdem die Pläne für den Bau einer großen Straßenbahnhaltestelle wenige Meter vor dem Haupteingang des traditionsreichen Konzerthauses „Die Glocke“ so verändert wurden, dass sowohl die vorgeschriebene Barrierefreiheit der Bahnsteige (z.B. durch Absenkung der Bordsteine), als auch die unumgängliche Weiterentwicklung des herausragenden Konzertsaals von allen Seiten als möglich angesehen wurden, erreichen den Landesmusikrat Bremen nun Nachrichten, dass die längst ad acta gelegten Planungen zum Bau der Haltestelle wieder aufgenommen werden sollen – zum Nachteil der Glocke.

Es ist selbstverständlich, dass alle Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit bei der Umgestaltung der Haltestellensituation im Bereich Domsheide Berücksichtigung finden müssen und dass vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs so einfach wie möglich gemacht wird. Vor diesem Hintergrund rufen wir alle Akteure in Verbänden, Verwaltung und Politik dazu auf, im Dialog miteinander Kompromisse zu finden, die die Interessen aller respektieren.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Glocke für die Bremische Kultur von entscheidender und unersetzlicher Bedeutung ist: Sie ist die Hauptspielstätte der größten Bremischen Musikeinrichtungen, wie der Bremer Philharmoniker, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, des Musikfestes Bremen und vieler anderer darüber hinaus. Ihre einzigartige Akustik zeichnet sie als einzigen Weltklasse-Konzertsaal im Nordwesten der Bundesrepublik aus und trägt zur überregionalen Ausstrahlung Bremens als Kulturmetropole und Oberzentrum der Region Nordwest bei. Die Lage der Glocke am Eingang zur Innenstadt prädestiniert sie als Impulsgeber und Ausgangspunkt der Weiterentwicklung des Stadtzentrums im Sinne einer Belebung vor dem Hintergrund der Auswirkungen großer struktureller Veränderungen und Verwerfungen, die man in der City allerorten wahrnehmen kann.

Wie im Koalitionsvertrag der derzeit agierenden Regierungskoalition zu lesen ist, soll die Glocke nicht nur „Ankerpunkt einer Kulturmeile zwischen Weltkulturerbe und Viertel“ sein, sondern durch programmatische Weiterentwicklung und die Etablierung eines Intendanzmodells noch offener in die Stadtgesellschaft wirken und neue Publikumsschichten gewinnen. In diesem Kontext muss auch die in die Jahre gekommene bauliche Situation der Glocke betrachtet werden, die sich den zeitgemäßen Forderungen an ein regional wie international agierendes Konzerthaus anpassen muss. Unter anderem muss auch in den Räumen der Glocke die weitestgehende Barrierefreiheit ermöglicht werden. In den vergangenen Jahren hat dazu bereits eine umfangreiche Potenzial- und Entwicklungsanalyse stattgefunden, deren Ergebnisse nun in einen Architekturwettbewerb einfließen.

Sollte die Haltestelle, mit all ihren für Bremens größten Kulturort negativen Auswirkungen im Hinblick auf Zugänglichkeit, Optik und vor allem akustische Störung des Betriebs im Haus Realität werden, wäre fraglich, ob die immensen Kosten für die Planungsprozesse, die bereits entstanden sind, ein Fall für das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler wären.
Alle Experten bestätigen, dass das vielgerühmte „Masse-Feder-System“ des Gleisbetts die Störung des Konzertbetriebes durch Vibrationen und den Lärm der Straßenbahnen lediglich etwas dämpft, aber nicht vollständig eliminieren kann.
Somit kann man es nur noch als Provinzposse bezeichnen, wenn die epochale Chance, einen Bundeszuschuss von 40 Millionen Euro für die Modernisierung der Glocke einzusetzen, vertan wird. Es ist fraglich, ob die Bundesmittel, die nur bis 2027 zur Verfügung stehen, bei einem Neustart aller Planungsprozesse noch genutzt werden können, wenn man den anzusetzenden zeitlichen Vorlauf öffentlicher Großbauvorhaben in Betracht zieht.

Wir appellieren an alle Beteiligten, mit Besonnenheit zu agieren und die Weiterentwicklung der Glocke nicht im Keim zu ersticken.