PopCamp 2025 – es geht wieder los!

Menschen und musikalisches Equipment im Gegenlicht von Scheinwerfern
Impressionen aus dem PopCamp 2018, HAIÓN, Foto: Stiehler-Ludewig

Bis zum 31. Januar 2025 können sich wieder Newcomer-Künstler:innen für das PopCamp – das High-Level-Förderprogramm des Deutschen Musikrats – bewerben. Jährlich werden fünf Künstler:innenprojekte aus ganz Deutschland in das Programm aufgenommen, die sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet haben und ein ausgeprägtes Profil mitbringen. Die Bands und Solokünstler:innen werden auf dem Weg in die Professionalität begleitet und können neue Kontakte ins Musikbusiness knüpfen. 

Wie läuft die Nominierung ab? Interessierte könnt sich von einem/einer der zahlreichen Nominator:innen fürs PopCamp vorschlagen lassen. Eine Liste der Nominierungsberechtigten Institutionen wie Landesmusikräte, Radiosender, Kultureinrichtungen, Musikwettbewerbe, Musikblogs etc. findet sich hier. Nach der Nominierung bekommen die Newcomer-Künstler:inenn eine Mail zum eigentlichen Registrierungsportal zugeschickt.

Weitere Infos hier

PopCamp 2025 – Nominierung-FAQ hier

Ausschreibungsphase für Residenzen 2025/2026 im Zentrum für Kunst gestartet

In bunten Farben angeleuchtete Hausfassade
Zentrum für Kunst im Tabakquartier

Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst für die Saison 2025/2026 aus. Entscheidendes Kriterium für die im ZfK produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der dort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.

Auf drei Etagen und mit rund 5.500 Quadratmetern Fläche ist im Zentrum für Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen ein starkes, sichtbares Forum für Bremens Freie Kunstszene entstanden. Es umfasst zwei Säle, verschiedene Proberäume und Atelierarbeitsplätze, ein Audio-Aufnahmestudio, Räume für Begegnungen, Konzerte, Tanz- und Theaterproben Professionelle, freischaffende, in Bremen lebende und arbeitende Künstler:innen sind mit dieser Ausschreibung eingeladen, sich für einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben. Mit seinen räumlichen und technischen Gegebenheiten schafft das Zentrum für Kunst die Voraussetzung für eine qualifizierte künstlerische Arbeit im darstellenden, im bildenden und im musikalischen Kunstbereich.

Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten. Die Residenzen verstehen sich als Förderung der hiesigen Ensembles und Einzelkünstler:innen und werden in Form von Stipendien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte.

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2025.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Website vom Zentrum für Kunst.

Amateurmusikfonds – neue Antragsphase gestartet

Viele Menschen sitzen in der Kulturkirche St. Stephani und hören einem Chor beim Singen zu
Foto: Magdalena Stengel

Die Ausschreibungsphase für den bundesweiten Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio Euro ist eröffnet. Seit dem 16. April können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte, sowie für die Durchführung von sogenannten Zukunftswerkstätten beim Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) bewerben. Es werden Projekte gefördert, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine), Kirchengemeinden, Diözesen, Landeskirchen, Amateurmusikverbände, gemeinnützige Organisationen, die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind und amateurmusikalische Projekte durchführen.

Die  Ausschreibungsfrist läuft bis 15. Juni 2024 für Projekte im Zeitraum vom 15. September 2024 bis 30. September 2025.

Wir empfehlen alle Akteur:innen in diesem Bereich, sich den Fonds anzusehen und spannende Projekte zu entwickeln! Weitere Informationen