Projekmittelverfahren 2027 beim Senator für Kultur
Foto: Landesmusikrat Bremen
In Kürze beginnt wieder das allgemeine Verfahren zur Vergabe der Projektmittel für das Kalenderjahr 2027 beim Senator für Kultur. Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie professionelle und nicht-institutionsgebundene Künstler:innen in den Blick genommen. Die Antragstellung ist möglich vom 1. bis 30. September 2026 (18:00 Uhr).
Es können in diesem Jahr Anträge für 2027 sowie für eine 3-jährige Ensembleförderung (2027 bis 2029) gestellt werden. Darüber hinaus ist es möglich, bereits Anträge für 2028 zu stellen, wenn mit diesen die Absicht erklärt wird, zusätzliche Drittmittel einzuwerben (eine ggfs. bewilligte Vormerkung für 2028 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können).
Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zur Antragstellung können der Website des Senators für Kultur sowie den FAQs zum Projektmittelverfahren entnommen werden. Die Anträge müssen über das digitale Portal gestellt werden. Zur fairen Honorierung oder Entlohnung wird auf die veröffentlichten Konzepte zu den Honorarempfehlungen der Verbände verwiesen. Bitte beachten Sie auch die Musterformulare und Vorlagen. Bei Fragen stehen Ihnen Agnieszka Kotlowska und Tabea Nicolaysen unter der E-Mail-Adresse projektmittel@kultur.bremen.de mit Rat und Tat zur Seite.
Amateurmusikfonds – neue Antragsphase gestartet
Orchesterfestival Bremen und Bremerhaven 2024, Foto: Magdalena Stengel
Der Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände wieder Förderanträge stellen. Wir empfehlen allen bremischen Akteur:innen, die in diesen oder in angrenzenden Bereichen tätig sind, sich das Förderprogramm genauer anzusehen, (Kooperations-)Ideen zu entwickeln und ggfs. Anträge zu stellen.
Wichtig dabei ist: Die Projektidee sollte möglichst gut ausgeführt werden, damit die Jury sich ein konkretes Bild von dem geplanten Projekt machen kann. Besondere Aspekte und Innovationen sollten hervorgehoben werden, damit sich der Antrag von „der Masse“ abhebt. Bei inhaltlichen Fragen kann vorab die telefonische Beratungshotline des BMCO genutzt werden.
Über den Amateurmusikfonds: Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt. Er trägt der großen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Amateurmusik Rechnung und unterstützt deren nachhaltige Entwicklung. Der Fonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war.
Antragsberechtigung: Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro
Projektlaufzeit: ab 1. Januar 2027 und bis maximal 31. Dezember 2027
Schwerpunkte: Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten
Hotline: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35 Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr / ab September zusätzlich Montag und Mittwoch bis 18:00 Uhr
Neue Ausschreibungsphase für Residenzen im Zentrum für Kunst gestartet
Zentrum für Kunst im Tabakquartier
Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik wieder einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst für die Saison 2026/2027 aus. Entscheidendes Kriterium für die im ZfK produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der dort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.
Auf drei Etagen und mit rund 5.500 Quadratmetern Fläche ist im Zentrum für Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen ein starkes, sichtbares Forum für Bremens Freie Kunstszene entstanden. Es umfasst zwei Säle, verschiedene Proberäume und Atelierarbeitsplätze, ein Audio-Aufnahmestudio, Räume für Begegnungen, Konzerte, Tanz- und Theaterproben Professionelle, freischaffende, in Bremen lebende und arbeitende Künstler:innen sind mit dieser Ausschreibung eingeladen, sich für einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben. Mit seinen räumlichen und technischen Gegebenheiten schafft das Zentrum für Kunst die Voraussetzung für eine qualifizierte künstlerische Arbeit im darstellenden, im bildenden und im musikalischen Kunstbereich.
Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten. Die Residenzen verstehen sich als Förderung der hiesigen Ensembles und Einzelkünstler:innen und werden in Form von Stipendien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte.
Impressionen aus dem PopCamp 2018, HAIÓN, Foto: Stiehler-Ludewig
Bis zum 31. Januar 2026 können sich wieder Newcomer-Künstler:innen für das PopCamp – das High-Level-Förderprogramm des Deutschen Musikrats – bewerben. Jährlich werden fünf Künstler:innenprojekte aus ganz Deutschland in das Programm aufgenommen, die sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet haben und ein ausgeprägtes Profil mitbringen. Die Bands und Solokünstler:innen werden auf dem Weg in die Professionalität begleitet und können neue Kontakte ins Musikbusiness knüpfen.
Wie läuft die Nominierung ab? Interessierte können sich von einem/einer der zahlreichen Nominator:innen fürs PopCamp vorschlagen lassen. Eine Liste der Nominierungsberechtigten Institutionen wie Landesmusikräte, Radiosender, Kultureinrichtungen, Musikwettbewerbe, Musikblogs etc. findet sich hier. Nach der Nominierung bekommen die Newcomer-Künstler:inenn eine Mail zum eigentlichen Registrierungsportal zugeschickt.