Neue Ausschreibungsphase für Residenzen im Zentrum für Kunst gestartet

In bunten Farben angeleuchtete Hausfassade
Zentrum für Kunst im Tabakquartier

Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik wieder einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst für die Saison 2026/2027 aus. Entscheidendes Kriterium für die im ZfK produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der dort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.

Auf drei Etagen und mit rund 5.500 Quadratmetern Fläche ist im Zentrum für Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen ein starkes, sichtbares Forum für Bremens Freie Kunstszene entstanden. Es umfasst zwei Säle, verschiedene Proberäume und Atelierarbeitsplätze, ein Audio-Aufnahmestudio, Räume für Begegnungen, Konzerte, Tanz- und Theaterproben Professionelle, freischaffende, in Bremen lebende und arbeitende Künstler:innen sind mit dieser Ausschreibung eingeladen, sich für einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst zu bewerben. Mit seinen räumlichen und technischen Gegebenheiten schafft das Zentrum für Kunst die Voraussetzung für eine qualifizierte künstlerische Arbeit im darstellenden, im bildenden und im musikalischen Kunstbereich.

Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten. Die Residenzen verstehen sich als Förderung der hiesigen Ensembles und Einzelkünstler:innen und werden in Form von Stipendien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte.

Die Bewerbungsfrist endet am 1. März 2026.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Website vom Zentrum für Kunst.

PopCamp 2026 – es geht wieder los!

Menschen und musikalisches Equipment im Gegenlicht von Scheinwerfern
Impressionen aus dem PopCamp 2018, HAIÓN, Foto: Stiehler-Ludewig

Bis zum 31. Januar 2026 können sich wieder Newcomer-Künstler:innen für das PopCamp – das High-Level-Förderprogramm des Deutschen Musikrats – bewerben. Jährlich werden fünf Künstler:innenprojekte aus ganz Deutschland in das Programm aufgenommen, die sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet haben und ein ausgeprägtes Profil mitbringen. Die Bands und Solokünstler:innen werden auf dem Weg in die Professionalität begleitet und können neue Kontakte ins Musikbusiness knüpfen. 

Wie läuft die Nominierung ab? Interessierte könnt sich von einem/einer der zahlreichen Nominator:innen fürs PopCamp vorschlagen lassen. Eine Liste der Nominierungsberechtigten Institutionen wie Landesmusikräte, Radiosender, Kultureinrichtungen, Musikwettbewerbe, Musikblogs etc. findet sich hier. Nach der Nominierung bekommen die Newcomer-Künstler:inenn eine Mail zum eigentlichen Registrierungsportal zugeschickt.

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Amateurmusikfonds – neue Antragsphase startet

Eine Gruppe von Musikern steht vor dem Eingang des Stadttheaters, die Menschen haben Instrumentenkoffer und Taschen in den Händen. Links lehnt ein Musiker auf seinem Kontrabass und wendet dem Betrachter den Rücken zu.
Orchesterfestival Bremen und Bremerhaven 2024, Foto: Magdalena Stengel

Die Ausschreibungsphase für den bundesweiten Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio Euro ist ab 17. November 2025 eröffnet. Der Amateurmusikfonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer gefördert. Er unterstützt Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen. Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.

Die  Ausschreibungsfrist läuft vom 17. November 2025 bis 2. Februar 2026 für Projekte ab 1. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027.

Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro.

Der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) ist Träger dieses Förderprogramms und bietet zahlreiche Beratungsangebote an. Wir empfehlen alle Akteur:innen in diesem Bereich, sich den Fonds anzusehen und spannende Projekte zu entwickeln!

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