Eine Gruppe von Musikern steht vor dem Eingang des Stadttheaters, die Menschen haben Instrumentenkoffer und Taschen in den Händen. Links lehnt ein Musiker auf seinem Kontrabass und wendet dem Betrachter den Rücken zu.
Orchesterfestival Bremen und Bremerhaven 2024, Foto: Magdalena Stengel

Der Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände wieder Förderanträge stellen. Wir empfehlen allen bremischen Akteur:innen, die in diesen oder in angrenzenden Bereichen tätig sind, sich das Förderprogramm genauer anzusehen, (Kooperations-)Ideen zu entwickeln und ggfs. Anträge zu stellen. 

Wichtig dabei ist: Die Projektidee sollte möglichst gut ausgeführt werden, damit die Jury sich ein konkretes Bild von dem geplanten Projekt machen kann. Besondere Aspekte und Innovationen sollten hervorgehoben werden, damit sich der Antrag von „der Masse“ abhebt. Bei inhaltlichen Fragen kann vorab die telefonische Beratungshotline des BMCO genutzt werden.  

Über den Amateurmusikfonds: Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt. Er trägt der großen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Amateurmusik Rechnung und unterstützt deren nachhaltige Entwicklung. Der Fonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war.

Antragsberechtigung: Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. 

Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro

Projektlaufzeit: ab 1. Januar 2027 und bis maximal 31. Dezember 2027 

Schwerpunkte: Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten

Antragsfrist: 30. September 2026

Beratung und Antragstellung
Alle Informationen zur Ausschreibung, „Fragen und Antworten“ und der Link zur Antragstellung: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/

YouTube-Erklärvideos: www.youtube.com/@bmco.verband

Hotline: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35
Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr / ab September zusätzlich Montag und Mittwoch bis 18:00 Uhr

Schriftliche Beratung: per E-Mail: amf@bundesmusikverband.de

Eine Auswahl an bisher geförderten Projekten ist hier einzusehen: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-projektvorstellungen/

Weitere Informationen