Viele Menschen sitzen in der Kulturkirche St. Stephani und hören einem Chor beim Singen zu
Foto: Magdalena Stengel

Die Ausschreibungsphase für den bundesweiten Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio Euro ist eröffnet. Seit dem 16. April können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte, sowie für die Durchführung von sogenannten Zukunftswerkstätten beim Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) bewerben. Es werden Projekte gefördert, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine), Kirchengemeinden, Diözesen, Landeskirchen, Amateurmusikverbände, gemeinnützige Organisationen, die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind und amateurmusikalische Projekte durchführen.

Die  Ausschreibungsfrist läuft bis 15. Juni 2024 für Projekte im Zeitraum vom 15. September 2024 bis 30. September 2025.

Wir empfehlen alle Akteur:innen in diesem Bereich, sich den Fonds anzusehen und spannende Projekte zu entwickeln! Weitere Informationen