Fördermöglichkeiten
Money, money, money… Jeder und jede von uns kennt es: Musikalische Projekte benötigen finanzielle Mittel. Die Akteur:innen in den verschiedenen Szenen sind regelmäßig auf der Suche nach Fördertöpfen, Drittmitteln und Spenden. Hier stellen wir einige (aktuell laufende) Förderprogramme vor, die für die bremischen Musikszenen von Interesse sein können und geben Hinweise auf weitere Recherche-Tools. Uns ist es jedoch nicht möglich, über alle Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Wir empfehlen daher, sich auch bei anderen Verbänden und Portalen umzusehen und die sich stetig wandelnde Förderlandschaft im Blick zu behalten.
Sollten Sie wichtige Fördermöglichkeiten kennen, die für die bremische Musikszene von Relevanz sind und die in dieser Liste nicht auftauchen, geben Sie uns gern einen Hinweis unter info(at)landesmusikrat-bremen.de
Fördermöglichkeiten im Bereich Musik – Land Bremen (Auswahl):
Projektförderung beim Senator für Kultur
Der Senator für Kultur hat das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2025 beendet. Anträge konnten bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Wir informieren an dieser Stelle, sobald eine neue Ausschreibungsphase beginnt.
Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen. Die Ausreichung der Mittel orientiert sich an den Regularien der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. Erste Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung können Sie den FAQs zum Projektmittelverfahren (siehe unten) entnehmen. Zur fairen Honorierung oder Entlohnung verweisen wir auf die hier veröffentlichten Konzepte zu den Honorarempfehlungen der Verbände.
Neu: Der Senator für Kultur nimmt in diesem Verfahren auch bereits Anträge für die Projektmittel 2026 entgegen. Voraussetzung für eine Bearbeitung bereits in diesem Verfahren ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Jahr 2025 für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts 2026 zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt für 2026 vorgemerkt wird, trifft die Jury, maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Jurybewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung für 2026 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.
Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung können Sie der Website des Senators für Kultur entnehmen. Bitte beachten Sie auch die dort veröffentlichten FAQ.
Förderung Junge Szene und Subkultur beim Senator für Kultur
Der Senator für Kultur fördert mit einem eigenen Topf insbesondere Projekte im Bereich Junge Szene und Subkultur. Die Projekte sollten wesentlich geprägt sein durch einen oder mehrere der folgenden Aspekte: eine experimentelle Herangehensweise, unkommerzielle Absichten, Ehrenamt oder Aktivismus, ein Adressieren eines zumeist jungen Publikums abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote, Kombinationen unterschiedlicher Sparten, teils gemixt mit Vorträgen oder partizipativen Elementen, spartenübergreifende Raumnutzungen teils in Verbindung mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops, Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, keine oder kaum Eingliederung in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie Landesverbände, Vereine, Nachwuchsorganisationen etc.
Die jeweils geltenden Förderkriterien können Sie der Website des Senator für Kultur entnehmen. Förderungen werden unterjährig vergeben, d.h. es gibt mehrere Antragsfristen im Jahr.
LIVEfonds 2024 – POP Office Bremen
Das POP Office Bremen fördert mit dem LIVEfonds 2024 Musikschaffende im Popularmusikbereich mit Wohnsitz im Land Bremen. Ziel ist es, Bremer Musiker:innen Gigs in ganz Deutschland zu ermöglichen, indem sie Unterstützung bei den Kosten für Anfahrt, Equipment und Übernachtung erhalten. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen sind auf der Website des POP Office Bremen zu finden.
Die aktuelle Antragsfrist endete am 15. Mai 2024. Weitere Informationen können auf der Website des POB abgerufen werden. Sobald eine neue Ausschreibungsphase beginnt, werden wir dies hier veröffentlichen.
Residenzen im Zentrum für Kunst
Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst für die Saison 2025/2026 aus. Entscheidendes Kriterium für die im ZfK produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der dort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.
Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten. Die Residenzen verstehen sich als Förderung der hiesigen Ensembles und Einzelkünstler:innen und werden in Form von Stipendien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte.
Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2025.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Website vom Zentrum für Kunst.
Für die Spielzeit 2023/2024 wurde eine musikalische Residenz an das Ensemble [hanse]Pfeyfferey vergeben. Die Residierenden für die Spielzeit 2024/25 sind die Ensembles Bremer Barockorchester mit Los Temperamentos, das franz ensemble und das Ensemble New Babylon.
Über das Zentrum für Kunst:
5.500 Quadratmeter Fläche, drei Etagen, zwei Theatersäle inklusive Backstage-Bereich, verschiedene Proberäume, zahlreiche Atelierarbeitsplätze, ein Studio für professionelle Video- und Audioproduktion sowie Räume für Proben, Ausstellungen und Austausch, Büro, Fundus sowie veranstaltungsbegleitende Gastronomie bieten traumhafte Bedingungen zum professionellen künstlerischen Arbeiten.
Links der Weser, zehn Minuten von Bremens Altstadt entfernt, ist im Stadtteil Woltmershausen das Zentrum für Kunst entstanden, ein Ort für spartenübergreifendes Schaffen. Eine frühere Fabrikhalle im Tabakquartier, die der Senator für Kultur als Referat betreibt, bietet Freiräume für darstellende und bildende Künstler:innen sowie für Musiker:innen. Bespielt wird dieses kreative und soziale Experimentierfeld von Künstler:innen, die den kreativen Geist und die Infrastruktur des Zentrums für Kunst im Rahmen von ein- bis dreijährigen Residenzen und Stipendien nutzen.
Förderprogramm „Bühnenprogramm“ für Clubs und Musik-Spielstätten
Das „Bühnenprogramm“ unterstützt die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen in Clubs und Musik-Spielstätten im Land Bremen. Ziel ist es, kontinuierlich eine hohe Anzahl an Live-Musikveranstaltungen diverser Richtungen anzubieten. Mit der Förderung sollen Veranstaltungen mit Newcomern unterstützt werden.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation der Freien Hansestadt Bremen gewährt daher durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zuschüsse zur Förderung von Live-Musikveranstaltungen im Land Bremen nach Maßgabe der Förderrichtlinie vom 10.06.2024. Dieses Förderprogramm läuft vom 01.08.2024 bis 31.12.2025.
Club- und DJ-Förderprogramm PLAYTIME – POP Office Bremen
PLAYTIME ist ein neues Förderprogramm, das speziell auf DJs aus Bremen und Bremerhaven zugeschnitten hat. Mit dem Förderprogramm möchten das POP Office Bremen in Zusammenarbeit mit dem Clubverstärker e.V. nachhaltig die Club- und DJ-Szenen von Bremen und Bremerhaven vernetzen, fördern und fortbilden.
DJs aus dem Bundesland können sich als Resident DJs in den drei teilnehmenden Clubs bewerben. Außerdem wird es umfangreiche Workshops für ambitionierte DJs geben. Diese Workshops sind für alle DJs aus Bremen und Bremerhaven gegen eine kleine Teilnahmegebühr zugänglich. Und auch die Workshops werden in den drei teilnehmenden Clubs stattfinden.
Bewerben können sich alle DJs, die über 18 sind, im Bundesland Bremen leben und bereits Auftrittserfahrungen gesammelt haben. Die DJ Residencies — genau wie die Workshops — sind nicht geeignet für Beginner.
Das Förderprojekt durchläuft drei Bewerbungsphasen für insgesamt neun DJ Residencies:
- Bewerbungsphase: 1. August 2024 bis 25. August 2024
DJ Residencies: 1. September 2024 bis 30. November 2024 - Bewerbungsphase: 21. Oktober 2024 bis 24. November 2024
DJ Residencies: 1. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 - Bewerbungsphase: 20. Januar 2025 bis 23. Februar 2025
DJ Residencies: 1. März 2025 bis 31. Mai 2025
Fördermöglichkeiten im Bereich Musik – überregional (Auswahl):
Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen (Kulturstiftung des Bundes)
Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ (vormals: Modelle für Kulturinstitutionen von morgen) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Zukunftsvorhaben in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote; Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.
Kultureinrichtungen, Verbünde oder Kommunen können sich bis zum 14. März 2025, 20 Uhr, ausschließlich über das Antragsportal des Programmbüros bewerben.
Für Antragstellende werden digitale Antragsberatungen angeboten: Die Termine finden Sie hier.
Weitere Informationen auf der Website der Kulturstiftung des Bundes
Amateurmusikfonds (BMCO)
Die Ausschreibungsphase für den bundesweiten Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio Euro ist eröffnet. Seit 16. April 2024 können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte, sowie für die Durchführung von sog. Zukunftswerkstätten beim Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) bewerben. Es werden Projekte gefördert, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine), Kirchengemeinden, Diözesen, Landeskirchen, Amateurmusikverbände, gemeinnützige Organisationen, die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind und amateurmusikalische Projekte durchführen.
Die Ausschreibungsfrist endete am 15. Juni 2024. Wir informieren an dieser Stelle, sobald eine neue Ausschreibungsphase beginnt.
Kinder- und Jugendförderprogramm „Musik für alle!“ (BMCO)
Das Förderprogramm „Musik für alle!“, das vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) durchgeführt wird, richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Damit sollen Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten realisiert werden. Förderbedingungen: Vor Ort und lokal vernetzt arbeiten mindestens drei Institutionen zusammen, die gemeinsam die Organisation des Projekts übernehmen und sich mit verschiedenen Eigenleistungen einbringen. Bewerben können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchengemeinden, soziale und kulturelle Einrichtungen.
Die aktuelle Antragsfrist endet am 1. September 2024 (mit Projektstart ab dem 1. Januar 2025).
Link zur Website: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/
Länger fit durch Musik (BMCO)
Das Förderprogramm „Länger fit durch Musik!“ des Bundesverbands Chor und Orchester (BMCO) möchte die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern und damit ihre Lebensqualität verbessern. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. Es können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen bzw. Einrichtungen, die ein amateurmusikalisches Ensemble tragen, um eine Förderung von Projekten zu demenzsensiblem Musizieren bewerben. Zentraler Bestandteil ist die kostenfreie projektbegleitende Weiterbildung, in der teilnehmende Ensembleleitungen Impulse zu demenzsensiblem Singen und Musizieren erhalten. Durch den Modellcharakter der geförderten Projekte sollen Konzepte und Formate erprobt werden. Aus den Einreichungen hat die Jury für die erste Förderrunde im Jahr 2024 zwanzig modellhafte Projekte auswählen, die mit bis zu 9.500,- EUR vollfinanziert werden.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind ab jetzt bis zum 30. September 2024 möglich.
Alle Informationen, Downloads und Checklisten finden Sie auf der Antragsseite des BMCO.
Musikfonds
Ziel der bundesweiten Projektförderung des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis Hochkultur an.
Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.
2024 gibt es wieder mehrere Förderrunden, die Antragsfrist und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.musikfonds.de/foerderung/
Initiative Musik
Zentrale Fördereinrichtung und Plattform für Musik im Bereich Popularmusik und Jazz. Künstler:innen und ihre Musik stehen im Mittelpunkt der kulturwirtschaftlichen Arbeit. Durch gezielte Programme und Aktivitäten bietet die Initiative Musik Raum für künstlerische Weiterentwicklung und wirtschaftliches Wachstum.
Die Initiative Musik fördert aktuell in folgenden Segmenten: Künstler:innen, Infrastruktur, Export und Livemusik.
Weitere Informationen unter https://www.initiative-musik.de/
Bundesverband Popularmusik
Der BV Pop bildet ein Kompetenznetzwerk für Popmusik und Popkultur. Das erklärte Ziel ist dabei: Popförderung in Deutschland weiter zu entwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. Dabei spielt die bessere Unterstützung der Künstler:innen eine entscheidende Rolle. Popförderung ist für den BV Pop eine Querschnittsaufgabe, die von kultureller Breite bis zur beruflichen Qualifizierung, vom ländlichen Raum bis zur Vielfalt der Metropolen, von Wissenschaft bis Wirtschaft reicht.
Weitere Informationen unter https://www.bvpop.de/bvpop/
Förderprogramme des Deutschen Musikrats
Die KONZERTFÖRDERUNG DEUTSCHER MUSIKWETTBEWERB animiert Veranstalter:innen durch anteilige Übernahme der Gagen, Stipendiat:innen des DMW für Konzerte zu engagieren. Es werden nicht nur junge Musiker:innen sondern auch rund 270 Konzerte gefördert. Zur Website
Das FORUM DIRIGIEREN fördert seit 30 Jahren den dirigentischen Spitzennachwuchs in Deutschland. Junge Talente erhalten in Meisterkursen bei renommierten Persönlichkeiten in den Sparten Orchester- und Chordirigieren wichtige Impulse für ihre Karriere. Zur Website
Der klanglichen Vielfalt sind in der neuen Musik keine Grenzen gesetzt. Überall dort, wo musikalisch neue Wege gewagt werden, setzt sich das PODIUM GEGENWART mit vielfältigen Projekten dafür ein. Zur Website
POPCAMP, der Meisterkurs für populäre Musik, wählt jedes Jahr fünf hochtalentierte deutsche Bands oder Einzelkünstler:innen aus, um sie in drei unterschiedlichen Coachingphasen auf ein professionelles Musikerleben vorzubereiten. Zur Website
STOP OVER 3 – A Residency Program (Jazz)
Im Rahmen des Projekts „House of Jazz – Zentrum für Jazz und Improvisierte Musik“ wird derzeit bundesweit eine Residenz ausgeschrieben, die im Januar 2025 in Berlin stattfindet. Das Projekt ist angesiedelt bei der Deutschen Jazzunion. Musiker:innen aus Jazz, Improvisierter Musik sowie aus Schnittmengen mit anderen Bereichen aktueller Musik sind eingeladen, sich für das Residenzprogramm zu bewerben. Unterstützt werden internationale Kollaborationsprojekte. Ziel ist die Entwicklung und Präsentation eines neuen Werkes mit internationalen Kolleg:innen, das im Rahmen der Residenz realisiert wird. Die Ausschreibung richtet sich an seit mindestens 5 Jahren professionell arbeitende Musiker:innen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Residenz umfasst 4 Probetage, ein abschließendes Konzert und ist mit 2000 Euro pro teilnehmende Person dotiert. Den Ensembles werden Proberäume sowie Unterkunft und Reisekosten gestellt.
Das Residenzprogramm findet vom 14.–19. Januar 2025 in Berlin statt. Alle Teilnehmenden sollten in diesem Zeitraum disponibel sein. Die erarbeiteten Werke werden am 18. und 19. Januar 2025 im Konzerthaus Berlin präsentiert.
Die Einreichungsfrist endet am 19. September 2024.
Weiterführende Recherche-Möglichkeiten:
Stadtkultur Bremen e.V.
Stadtkultur Bremen e.V. ist ein soziokultureller Landesverband, der spartenübergreifend agiert. Die auf der Website dargestellten Fördertöpfe können also zum Teil auch für musikbezogene Projekte hilfreich sein.
Website: https://stadtkulturbremen.de/aktuell/?filter=foerderung
Förderfinder
Ein Berliner Portal, das trotz des klaren Fokus auf Berliner Akteur:innen zur deutschland-, EU- und weltweiten Suche nach Fördermöglichkeiten genutzt werden kann.
Kulturberatung Hessen
Auch diese Datenbank bezieht sich in erster Linie auf die hessischen Akteur:innen, weist aber ebenfalls überregionale, bundesweite und internationale Förderprogramme aus. Ein Blick in das Portal lohnt sich auf jeden Fall.
Förderdatenbank des Bundes
In der Förderdatenbank des Bundes können Sie sich einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union verschaffen: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot.
Website: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Stiftungsfinder
Die Stiftungssuche des Bundesverbandes deutscher Stiftungen e. V. ist eine Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. In der kostenlosen Stiftungssuche finden Sie rund 12.500 in Deutschland tätige Stiftungen.
Website: https://stiftungssuche.de/
Deutsches Musikinformationszentrum des Deutschen Musikrats
Auf der Website des miz werden u.a. Fachbeiträge und Aktuelle Meldungen rund um Musikförderung und Kulturpolitik veröffentlicht. Auch Fördereinrichtungen, Netzwerke und Informationen zu Behörden werden dargestellt. Dieser Wissensspeicher ist für all diejenigen geeignet, die sich ausgiebig mit der Thema Musikförderung beschäftigen wollen.