Fördermöglichkeiten

Money, money, money… Jeder und jede von uns kennt es: Musikalische Projekte benötigen finanzielle Mittel. Die Akteur:innen in den verschiedenen Szenen sind regelmäßig auf der Suche nach Fördertöpfen, Drittmitteln und Spenden. Hier stellen wir einige Förderprogramme vor, die für die bremischen Musikszenen von Interesse sein können und geben Hinweise auf weitere Recherche-Tools. Uns ist es nicht möglich, über sämtliche Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Wir empfehlen daher, sich auch bei anderen Verbänden und Portalen umzusehen und die sich stetig wandelnde Förderlandschaft im Blick zu behalten.

Sollten Sie wichtige Fördermöglichkeiten kennen, die für die bremische Musikszene von Relevanz sind und die in dieser Liste noch nicht auftauchen, geben Sie uns gern einen Hinweis unter info(at)landesmusikrat-bremen.de

Fördermöglichkeiten im Bereich Musik – Land Bremen (Auswahl):

Projektförderung beim Senator für Kultur

Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen. Die Ausreichung der Mittel orientiert sich an den Regularien der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. Erste Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zur Antragsstellung können Sie den FAQs zum Projektmittelverfahren entnehmen. Zur fairen Honorierung oder Entlohnung wird auf die veröffentlichten Konzepte zu den Honorarempfehlungen der Verbände verwiesen.

Informationen zu Voraussetzungen und zur Antragstellung können Sie der Website des Senators für Kultur entnehmen. Bitte beachten Sie auch die dort veröffentlichten FAQ, Musterformulare und Vorlagen. Bei Fragen stehen Ihnen Agnieszka Kotlowska und Tabea Nicolaysen unter der E-Mail-Adresse projektmittel@kultur.bremen.de mit Rat und Tat zur Seite.

Es wurde ein neues Online-Antragsverfahren eingerichtet. Die digitale Umstellung soll für eine effizientere, transparentere und benutzerfreundlichere Bearbeitung des gesamten Antragsprozesses sorgen. 

Neu im Verfahren für Projektmittel ist, dass der Senator für Kultur auch bereits Anträge für die Projektmittel im jeweils übernächsten Jahr entgegen nimmt. Voraussetzung für eine Bearbeitung ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Folgejahr für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts im darauffolgenden Jahr zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt vorgemerkt wird, trifft die Jury, maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Jurybewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.

Die aktuelle Antragsfrist für das allgemeine Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2026 beim Senator für Kultur endete am 30.09.2025. Sobald eine neue Ausschreibungsphase beginnt, werden wir dies hier veröffentlichen.

Förderung Junge Szene und Subkultur beim Senator für Kultur

Der Senator für Kultur fördert mit zwei Töpfen insbesondere Projekte im Bereich „Junge Szene“ und „Subkultur“. Die Projekte sollten wesentlich geprägt sein durch einen oder mehrere der folgenden Aspekte: eine experimentelle Herangehensweise, unkommerzielle Absichten, Ehrenamt oder Aktivismus, ein Adressieren eines zumeist jungen Publikums abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote, Kombinationen unterschiedlicher Sparten, teils gemixt mit Vorträgen oder partizipativen Elementen, spartenübergreifende Raumnutzungen teils in Verbindung mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops, Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen, keine oder kaum Eingliederung in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie Landesverbände, Vereine, Nachwuchsorganisationen etc.

Die jeweils geltenden Förderkriterien können Sie der Website des Senators für Kultur entnehmen. Förderungen werden unterjährig vergeben, d.h. es gibt mehrere Antragsfristen im Jahr.

Zum Projektmittelverfahren Junge Szene

Zum Projektmittelverfahren Subkultur

POP Stipendium – Förderung für Bremer Musiker:innen

Der Senator für Kultur und das POP Office Bremen vergeben 2025 erstmals zwei POP STIPENDIEN in Höhe von jeweils 3.000 Euro. Mit dem neuen Förderprogramm soll die professionelle Entwicklung von Musiker:innen aus Bremen im Bereich der Popularmusik gezielt unterstützt werden. Das POP STIPENDIUM richtet sich an Solokünstler:innen, Bands und künstlerische DJs, die bereits erste professionelle Schritte unternommen haben und ihre Karriere weiter ausbauen möchten. Gefördert werden Projekte, die die Produktion eigener Musikstücke beinhalten – von Studioaufnahmen über Mixing und Mastering bis hin zu begleitenden Maßnahmen wie Musikvideos, Releasekonzerten oder professionellem Artwork.

Ziel des Programms ist es, die künstlerische Qualität und Sichtbarkeit der Bremer Musikszene zu stärken und Musiker:innen dabei zu unterstützen, ihr Profil zu schärfen und neue künstlerische Impulse zu setzen. Die Förderung ist genreübergreifend angelegt und offen für alle Bereiche der Popularmusik (ausgenommen Jazz, gemäß der Satzung des POP Office Bremen).

Förderhöhe: jeweils 3.000 € (einmalige Zahlung)
Bewerbungszeitraum: bis 23. November 2025
Projektbeginn: 1. Dezember 2025
Eigenanteil: mindestens 10 % der Fördersumme von 3.000 € (Projektvolumen mind. 3.300 €)
Antragsberechtigt: Musiker:innen oder Bands mit Wohnsitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Bremen

Weitere Informationen können auf der Website des POP Office Bremen abgerufen werden.

LIVEfonds 2025 – POP Office Bremen

Das POP Office Bremen fördert mit dem LIVEfonds 2025 Musikschaffende im Popularmusikbereich mit Wohnsitz im Land Bremen. Ziel ist es, Bremer Musiker:innen Gigs in ganz Deutschland zu ermöglichen, indem sie Unterstützung bei den Kosten für Anfahrt, Equipment und Übernachtung erhalten. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen sind auf der Website des POP Office Bremen zu finden.

Die aktuelle Antragsfrist endete am 20. April 2025. Weitere Informationen können auf der Website des POP Office Bremen abgerufen werden. Sobald eine neue Ausschreibungsphase beginnt, werden wir dies hier veröffentlichen.

 

Club- und DJ-Förderprogramm PLAYTIME – POP Office Bremen

PLAYTIME ist ein neues Förderprogramm, das speziell auf DJs aus Bremen und Bremerhaven zugeschnitten hat. Mit dem Förderprogramm möchten das POP Office Bremen in Zusammenarbeit mit dem Clubverstärker e.V. nachhaltig die Club- und DJ-Szenen von Bremen und Bremerhaven vernetzen, fördern und fortbilden.

DJs aus dem Bundesland können sich als Resident DJs in den drei teilnehmenden Clubs bewerben. Außerdem wird es umfangreiche Workshops für ambitionierte DJs geben. Diese Workshops sind für alle DJs aus Bremen und Bremerhaven gegen eine kleine Teilnahmegebühr zugänglich. Und auch die Workshops werden in den drei teilnehmenden Clubs stattfinden.

Bewerben können sich alle DJs, die über 18 sind, im Bundesland Bremen leben und bereits Auftrittserfahrungen gesammelt haben. Die DJ Residencies — genau wie die Workshops — sind nicht geeignet für Beginner. 

Das Förderprojekt durchläuft drei Bewerbungsphasen für insgesamt neun DJ Residencies:

  1. Bewerbungsphase: 1. August 2024 bis 25. August 2024
    DJ Residencies: 1. September 2024 bis 30. November 2024
  2. Bewerbungsphase: 21. Oktober 2024 bis 24. November 2024
    DJ Residencies: 1. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025
  3. Bewerbungsphase: 20. Januar 2025 bis 23. Februar 2025
    DJ Residencies: 1. März 2025 bis 31. Mai 2025

Die Bewerbungsfristen sind beendet. Wir informieren an dieser Stelle, wenn es eine neue Ausschreibungsrund gibt.

Weitere Informationen hier

Residenzen im Zentrum für Kunst

Der Senator für Kultur schreibt für die Bereiche Theater, Tanz und Musik einjährige Residenzen im Zentrum für Kunst aus. Entscheidendes Kriterium für die im ZfK produzierte und präsentierte Kunst ist die Professionalität der dort arbeitenden Künstler:innen und der gesellschaftliche Kontext ihrer Produktionen beziehungsweise Werke.

Antragsberechtigt sind alle Bremer freischaffenden und professionell arbeitenden (Einzel-) Künstler:innen oder Ensembles/Kollektive der o.g. Sparten. Die Residenzen verstehen sich als Förderung der hiesigen Ensembles und Einzelkünstler:innen und werden in Form von Stipendien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projekte der residierenden Ensembles/Kollektiven oder Einzelkünstler:innen können im Zentrum für Kunst geprobt und aufgeführt werden. Hierzu stehen Proberäume und Aufführungssäle zur Verfügung. Die Produktionen werden nach den Möglichkeiten des Hauses technisch und organisatorisch unterstützt (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing). Das Zentrum für Kunst unterstützt die Residenzen ferner mit kulturfachlichen Mitteln bei der Realisierung der Projekte.

Die Bewerbungsfrist für die Saison 2026/2027 endet am 1. März 2026.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Website vom Zentrum für Kunst.

Für die Spielzeit 2023/2024 wurde eine musikalische Residenz an das Ensemble [hanse]Pfeyfferey vergeben. Die Residierenden für die Spielzeit 2024/2025 waren die Ensembles Bremer Barockorchester mit Los Temperamentos, das franz ensemble und das Ensemble New Babylon. Die Residierenden für die Spielzeit 2025/2026 sind die Ensembles Marsyas Baroque und PULSE.


Über das Zentrum für Kunst:

5.500 Quadratmeter Fläche, drei Etagen, zwei Theatersäle inklusive Backstage-Bereich, verschiedene Proberäume, zahlreiche Atelierarbeitsplätze, ein Studio für professionelle Video- und Audioproduktion sowie Räume für Proben, Ausstellungen und Austausch, Büro, Fundus sowie veranstaltungsbegleitende Gastronomie bieten traumhafte Bedingungen zum professionellen künstlerischen Arbeiten.

Links der Weser, zehn Minuten von Bremens Altstadt entfernt, ist im Stadtteil Woltmershausen das Zentrum für Kunst entstanden, ein Ort für spartenübergreifendes Schaffen. Eine frühere Fabrikhalle im Tabakquartier, die der Senator für Kultur als Referat betreibt, bietet Freiräume für darstellende und bildende Künstler:innen sowie für Musiker:innen. Bespielt wird dieses kreative und soziale Experimentierfeld von Künstler:innen, die den kreativen Geist und die Infrastruktur des Zentrums für Kunst im Rahmen von ein- bis dreijährigen Residenzen und Stipendien nutzen.

 

Förderprogramm „Bühnenprogramm“ für Clubs und Musik-Spielstätten

Das „Bühnenprogramm“ unterstützt die Durchführung von Live-Musikveranstaltungen in Clubs und Musik-Spielstätten im Land Bremen. Ziel ist es, kontinuierlich eine hohe Anzahl an Live-Musikveranstaltungen diverser Richtungen anzubieten. Mit der Förderung sollen Veranstaltungen mit Newcomern unterstützt werden.

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation der Freien Hansestadt Bremen gewährt daher durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Zuschüsse zur Förderung von Live-Musikveranstaltungen im Land Bremen nach Maßgabe der Förderrichtlinie vom 10.06.2024. Dieses Förderprogramm läuft vom 01.08.2024 bis 31.12.2025.

Weitere Informationen hier

Veranstaltungsförderung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen (WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH)

Auch 2026 wird es wieder eine Veranstaltungsförderung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit Mitteln der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation geben. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH ist mit dem Förderprogramm beliehen und für die Vergabe und Abrechnung der Zuwendungen zuständig. Förderfähig sind Kultur- und Sportveranstaltungen, die regionale und überregionale Besuchsentscheidungen auslösen, eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und einen Beitrag zum Profil und Selbstverständnis der Stadt leisten. Zusätzlich wird bei der Auswahl der förderfähigen Projekte für 2026 besonders gewichtet, wenn die Projekte dezidiert Aspekte des städtischen Themenjahres integrieren. In 2026 kreist das Themenjahr um Bremen als Wissenschaftsstandort.

Förderanträge für Veranstaltungen in 2026 konnten bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden.

Nach der formalen Prüfung der Anträge entscheidet ein Vergabeausschuss nach den Sommerferien 2025 über die Vergabe der Veranstaltungsförderung. Der Vergabeausschuss besteht aus je einem/r Vertreter:in der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, der WFB Wirtschaftsförderung Bremen und des Senators für Kultur bzw. des Senators für Inneres und Sport.

Weitere Informationen hier

Fördermöglichkeiten im Bereich Musik – überregional (Auswahl):

Amateurmusikfonds (BMCO)

Die Ausschreibungsphase für den bundesweiten Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio Euro ist ab 17. November 2025 eröffnet. Der Amateurmusikfonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer gefördert. Er unterstützt Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen. Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.

Die  Ausschreibungsfrist läuft vom 17. November 2025 bis 2. Februar 2026 für Projekte ab 1. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027. 

Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro. 

Der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO) ist Träger dieses Förderprogramms und bietet zahlreiche Beratungsangebote an. Wir empfehlen alle Akteur:innen in diesem Bereich, sich den Fonds anzusehen und spannende Projekte zu entwickeln!

Weitere Informationen auf der Website des BMCO.

Kinder- und Jugendförderprogramm „Musik für alle!“ (BMCO)

Das Förderprogramm „Musik für alle!“, das vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) durchgeführt wird, richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Damit sollen Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten realisiert werden. Förderbedingungen: Vor Ort und lokal vernetzt arbeiten mindestens drei Institutionen zusammen, die gemeinsam die Organisation des Projekts übernehmen und sich mit verschiedenen Eigenleistungen einbringen. Bewerben können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchengemeinden, soziale und kulturelle Einrichtungen.

Anträge können jeweils zum 15. Januar, zum 1. Mai oder zum 1. September gestellt werden

Link zur Website: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/

Länger fit durch Musik (BMCO)

Das Förderprogramm „Länger fit durch Musik!“ des Bundesverbands Chor und Orchester (BMCO) möchte die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern und damit ihre Lebensqualität verbessern. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. Es können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen bzw. Einrichtungen, die ein amateurmusikalisches Ensemble tragen, um eine Förderung von Projekten zu demenzsensiblem Musizieren bewerben. Zentraler Bestandteil ist die kostenfreie projektbegleitende Weiterbildung, in der teilnehmende Ensembleleitungen Impulse zu demenzsensiblem Singen und Musizieren erhalten. Durch den Modellcharakter der geförderten Projekte sollen Konzepte und Formate erprobt werden. Aus den Einreichungen hat die Jury für die erste Förderrunde im Jahr 2024 zwanzig modellhafte Projekte auswählen, die mit bis zu 9.500,- EUR vollfinanziert werden.

Die Bewerbungsfrist für diese Förderrunde endete am 30. September 2024. Wir informieren an dieser Stelle, wenn eine neue Antragsrunde beginnt.

Alle Informationen, Downloads und Checklisten finden Sie auf der Antragsseite des BMCO.
 

Musikfonds

Ziel der bundesweiten Projektförderung des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis Hochkultur an.
Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

2025 gibt es wieder mehrere Förderrunden, die Antragsfristen und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.musikfonds.de/foerderung/

Initiative Musik

Zentrale Fördereinrichtung und Plattform für Musik im Bereich Popularmusik und Jazz. Künstler:innen und ihre Musik stehen im Mittelpunkt der kulturwirtschaftlichen Arbeit. Durch gezielte Programme und Aktivitäten bietet die Initiative Musik Raum für künstlerische Weiterentwicklung und wirtschaftliches Wachstum. 

Die Initiative Musik fördert aktuell in folgenden Segmenten: Künstler:innen, Infrastruktur, Export und Livemusik.

Weitere Informationen unter https://www.initiative-musik.de/

Bundesverband Popularmusik

Der BV Pop bildet ein Kompetenznetzwerk für Popmusik und Popkultur. Das erklärte Ziel ist dabei: Popförderung in Deutschland weiter zu entwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. Dabei spielt die bessere Unterstützung der Künstler:innen eine entscheidende Rolle. Popförderung ist für den BV Pop eine Querschnittsaufgabe, die von kultureller Breite bis zur beruflichen Qualifizierung, vom ländlichen Raum bis zur Vielfalt der Metropolen, von Wissenschaft bis Wirtschaft reicht.

Weitere Informationen unter https://www.bvpop.de/bvpop/

Live Music Fund – Der Solibeitrag für die Live-Kultur von Morgen

Der Live Music Fond – initiiert von der Bundesstiftung LiveKultur – ist eine freiwillige Brancheninitiative, die sich für den zukünftigen Erhalt und die Vielfalt der Livemusikkultur in Deutschland einsetzt.

Ob Clubs, Festivals oder aufstrebende Künstler:innen – steigende Kosten und strukturelle Unsicherheiten gefährden die kreative Basis.

Die Antwort: Ein solidarischer Fonds, finanziert aus freiwilligen Beiträgen von Ticketkäufer:innen und Unterstützer:innen der Branche.

Ab dem 1. Januar 2026 soll der Live Music Fund kommen. Von der Szene, für die Szene. Transparent, fair, nachhaltig.

Weitere Informationen unter https://livemusicfund.de

Förderprogramme des Deutschen Musikrats

Die KONZERTFÖRDERUNG DEUTSCHER MUSIKWETTBEWERB animiert Veranstalter:innen durch anteilige Übernahme der Gagen, Stipendiat:innen des DMW für Konzerte zu engagieren. Es werden nicht nur junge Musiker:innen sondern auch rund 270 Konzerte gefördert. Zur Website

Das FORUM DIRIGIEREN fördert seit 30 Jahren den dirigentischen Spitzennachwuchs in Deutschland. Junge Talente erhalten in Meisterkursen bei renommierten Persönlichkeiten in den Sparten Orchester- und Chordirigieren wichtige Impulse für ihre Karriere. Zur Website

Der klanglichen Vielfalt sind in der neuen Musik keine Grenzen gesetzt. Überall dort, wo musikalisch neue Wege gewagt werden, setzt sich das PODIUM GEGENWART mit vielfältigen Projekten dafür ein. Zur Website

POPCAMP, der Meisterkurs für populäre Musik, wählt jedes Jahr fünf hochtalentierte deutsche Bands oder Einzelkünstler:innen aus, um sie in drei unterschiedlichen Coachingphasen auf ein professionelles Musikerleben vorzubereiten. Zur Website

WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (Kulturstiftung des Bundes)

Viele Kultureinrichtungen in Deutschland arbeiten inzwischen verstärkt mit internationalen Partnern zusammen. Dabei wächst der Anspruch, diese Partnerschaften fairer und nachhaltiger zu gestalten. Neben der gemeinsamen künstlerischen Arbeit wird es immer wichtiger, in einen Dialog über unterschiedliche Erwartungen, Interessen und Entscheidungsprozesse zu gehen. Wie treffen etwa deutsche und internationale Theatermacherinnen gemeinsam eine Auswahl von Stücken, wenn viele Stoffe bisher nie für eine Bühne adaptiert wurden? Wie können Ausstellungsarchitekten voneinander lernen, wenn bestimmte Standards ihrer Arbeit voneinander abweichen? Wie wird das Budget verwaltet, wer hält die Rechte an gemeinsamen Werken? Wie nähert man sich an, wenn Nachhaltigkeit unterschiedlich verstanden wird? Und wie kann eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses gelebt werden?

Eine wichtige Ressource für diese Prozesse ist ausreichend Zeit. Um Kultureinrichtungen in Deutschland zu ermöglichen, neue Partner im außereuropäischen Ausland zu finden und langfristige künstlerische Projekte umzusetzen, hat die Kulturstiftung des Bundes das Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (vormals: Transkontinentale Partnerschaften) entwickelt.

WAYS umfasst drei Fonds in zwei Antragsphasen. Das Programm startet mit dem Fonds Anbahnung, der zunächst inhaltliche Recherchen und Erkundungen fördert. Kultureinrichtungen, die im Fonds Anbahnung gefördert wurden, können sich für die aufbauenden Fonds Fellows-at-Large (für zweijährige Arbeitsaufenthalte) oder Fonds Tandem (für vierjährige künstlerische Projekte) bewerben.

Im Fonds Anbahnung konnten bis zum 1. Oktober 2025 Anträge gestellt werden.

Ausführliche Informationen zum Fonds Anbahnung finden Sie in den Fördergrundsätzen und Häufig gestellten Fragen & Antworten.

Weitere Informationen auf der Website der Kulturstiftung des Bundes

Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen (Kulturstiftung des Bundes)

Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ (vormals: Modelle für Kulturinstitutionen von morgen) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.

In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Zukunftsvorhaben in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote; Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können. 

Die Antragsfrist endete am 14. März 2025.

Weitere Informationen auf der Website der Kulturstiftung des Bundes

Weiterführende Recherche-Möglichkeiten:

Fördermöglichkeiten für (schulische) kulturelle Bildung

Ende 2023 hat die Senatorin für Kinder und Bildung ein Dokument veröffentlicht, das verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich der schulischen kulturellen Bildung auflistet und kommentiert. Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine Übersicht über potentielle Sponsor:innen / Förderer:innen aus der freien Wirtschaft (abgesehen von Stiftungen von Unternehmen) enthält. Zu prüfen ist jeweils, ob die Schule selbst Antragstellerin bei der Stiftung sein darf oder die kooperierende Einrichtung oder freischaffende Künstler:innen.

Kontakt bei Fragen: Ulrike Osten, Referentin für Kulturelle Bildung und LSBTIQ*, ulrike.osten@bildung.bremen.de, Tel. 0421/ 36115832

Hier geht es zum Dokument 

Stadtkultur Bremen e.V.

Stadtkultur Bremen e.V. ist ein soziokultureller Landesverband, der spartenübergreifend agiert. Die auf der Website dargestellten Fördertöpfe können also zum Teil auch für musikbezogene Projekte hilfreich sein.

Website: https://stadtkulturbremen.de/aktuell/?filter=foerderung 

Förderfinder von Kreativ Kultur Berlin

Ein Berliner Portal, das trotz des klaren Fokus auf Berliner Akteur:innen zur deutschland-, EU- und weltweiten Suche nach Fördermöglichkeiten genutzt werden kann.

Website: https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder/

Kulturberatung Hessen

Auch diese Datenbank bezieht sich in erster Linie auf die hessischen Akteur:innen, weist aber ebenfalls überregionale, bundesweite und internationale Förderprogramme aus. Ein Blick in das Portal lohnt sich auf jeden Fall.

Website: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme

Förderdatenbank des Bundes

In der Förderdatenbank des Bundes können Sie sich einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union verschaffen: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot.

Website: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Förderdatenbank der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt beinhaltet aktuell über 1.300 Einträge. Über die Filtermaske kann man nach speziellen Engagementbereichen oder Bundesländern suchen. Auch das Filtern nach konkreten „Förderfähigen Kosten“ oder eine Freitextsuche sind möglich. Ein sehr hilfreiches Tool für alle, deren musikalischen Aktivitäten (auch) im Bereich Ehrenamt angesiedelte sind.

Website: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de

Stiftungsfinder des Bundesverbandes deutscher Stiftungen

Die Stiftungssuche des Bundesverbandes deutscher Stiftungen e. V. ist eine Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. In der kostenlosen Stiftungssuche finden Sie rund 12.500 in Deutschland tätige Stiftungen.

Website: https://stiftungssuche.de/

Deutsches Musikinformationszentrum des Deutschen Musikrats

Auf der Website des miz werden u.a. Fachbeiträge und Aktuelle Meldungen rund um Musikförderung und Kulturpolitik veröffentlicht. Auch Fördereinrichtungen, Netzwerke und Informationen zu Behörden werden dargestellt. Dieser Wissensspeicher ist für all diejenigen geeignet, die sich ausgiebig mit der Thema Musikförderung beschäftigen wollen.

Website: https://miz.org/de/themen/musikfoerderung