Solidaritätsaktion „Musik findet Stadt“ (2021)
Kooperation zwischen der Bremischen Evangelischen Kirche und dem Landesmusikrat Bremen e. V. zur Unterstützung soloselbständiger Musiker:innen in Bremen und Bremerhaven
Die Corona-Pandemie traf professionelle freischaffende Musiker:innen besonders hart. Konzertausfälle und Auftrittsverbote waren seit März 2020 die Regel, nicht Wenige hattenen dadurch existenzbedrohende Einnahmeausfälle hinzunehmen. Auch für das Selbstverständnis von Musiker:innen sind die fehlenden Auftritte problematisch, denn Künstler:innen brauchen das Publikum ebenso wie Gemeinden die Musik. Daher riefen die Bremische Evangelische Kirche (BEK) und der Landesmusikrat Bremen zu einer Spenden- und Kollektensammlung auf.
Von der Corona-Pandemie in ihrer beruflichen Existenz gefährdete professionelle freischaffende Musiker:innen sollten in Bremer Kirchengemeinden eingeladen werden, um dort Gottesdienste und Andachten zu gestalten. Musiker:innen aller Genres von Klassik über Jazz bis hin zu Rock und Pop konnten sich für ein Engagement bewerben, der Landesmusikrat half bei der Vermittlung der Musiker:innen an die Gemeinden. In den Gottesdiensten boten sie ihr musikalisches Programm dar und erhalten dafür ein Honorar in Höhe von 200 Euro pro Musiker:in. Die maximale Besetzung durfte zwei Personen nicht überschreiten.
Durch diese Aktion wollten BEK und LMR ihre Solidarität mit den freischaffenden Künstler:innen ausdrücken. Gleichzeitig ist die Musik elementarer Bestandteil der Gottesdienstkultur. Um Corona-Infektionen in den Kirchen zu vermeiden, war Gemeindegesang lange Zeit nicht möglich – ein Verlust, der immer schmerzlicher erfahrbar wurde, gerade in dem Wissen, dass auch die vielfältigen Passionsmusiken vor Ostern wegfallen mussten. Umso mehr hatte die Schaffung von Räumen, in denen Musik erklingen durfte, eine herausragende Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Alle Kirchengemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen waren dazu eingeladen, in ihren Gottesdiensten und sonst bei jeder Gelegenheit zu Spenden und zusätzlichen Kollekten aufzurufen sowie Spendengefäße und andere Spendenmöglichkeiten bereit zu stellen. Jederzeit konnten auch Gemeinden ihrerseits Gelder in diesen Fonds einzahlen. Ebenso waren alle Kirchenmusiker:innen sind herzlich eingeladen, durch ihre musikalische Mitwirkung die Durchführung zu ermöglichen und das Repertoire zu erweitern.
Über die Kontakte des Landesmusikrates, des Deutschen Tonkünstlerverbandes und anderer Musikverbände wurden Musiker:innen ermittelt, die bei dieser Aktion mitwirkten und ihre Teilnahme in Gottesdiensten anboten. Bei der Auswahl von Musiker:innen stand der/dem jeweils örtlichen Kantor:in gegebenenfalls ein Beratergremium zur Seite. Diese Form professioneller Live-Musik sollte insbesondere den Gemeinden zugutekommen, in denen solche Beiträge nicht selbstverständlich sind.